Das Zwischenurteil des Finanzgerichts

Die Entscheidung durch Zwischenurteil über eine entscheidungserhebliche Sach- oder Rechtsfrage i.S. von § 99 Abs. 2 FGO setzt nicht nur voraus, dass dies sachdienlich ist, sondern darüber hinaus, dass Kläger oder Beklagter nicht widersprechen.

Letzteres erfordert wiederum, dass das Gericht …

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