Bei der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Rücklage gebildet und so der Veräußerungsgewinn steuerlich kompensiert werden. Diese Rücklagen i.S. des § 6b Abs. 3 EStG für Gewinne aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen sind, wie der Bundesfinanzhof jetzt …
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