Das Bestehen einer luftverkehrsrechtlichen Betriebsgenehmigung ist keine Voraussetzung der Mineralöl- oder Energiesteuerbefreiung für die gewerbliche Luftfahrt.
Die Energiesteuerbefreiung kann daher auch von Dienstleistungsgesellschaften beansprucht werden, die – etwa für die Konzernvorstände – Flugdienstleistungen mit einem ihr gehörenden Konzern-Jet erbringt.
Nach …
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