Vorsteuer gehört auch bei Durchschnittssatzermittler nicht zu den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten.
Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer gehört nicht zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Reinvestitionsgüter. Gemäß § 9b Abs. 1 EStG gehört der Vorsteuerbetrag nach § 15 UStG, soweit er …
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