Die Akklimatisierung von angekauften Jungpflanzen durch einen Landwirt zur Auspflanzung auf freiem Feld ist auch dann eine landwirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des § 24 UStG, wenn die Akklimatisierung nur zwei bis zehn Tage dauert und bestimmte ertragsteuerliche Wertsteigerungsgrenzen nicht überschritten …
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