Eine Haftungsvergütung, die ein Gesellschafter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft erhalten soll, kann grundsätzlich entweder ein Anteil am Überschuss der Personengesellschaft und damit ein sog. Ergebnisvorab sein, oder eine Sonder-Einnahme auf Grund eines schuldrechtlichen Leistungsaustausches darstellen .
Ein Ergebnisvorab liegt vor, wenn …
Lesen



