Kommandit-Einlagen über die Haftsumme

Eine die Haftsumme übersteigende Pflichteinlage –also auch ein Agio, das vereinbarungsgemäß den Kapitalanteil des Kommanditisten mehren und der Stärkung des Eigenkapitals der Gesellschaft dienen soll– steht als “Polster” für haftungsunschädliche Entnahmen nicht zur Verfügung, wenn sie durch Verluste verbraucht ist. …

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