Übernimmt der Jugendhilfeträger die Kosten des notwendigen Unterhalts für das –gegen den Willen des Kindergeldberechtigten– in einer betreuten Wohnform lebende volljährige Kind, sind die Voraussetzungen des § 74 Abs. 1 Sätze 1 und 4 EStG für eine Abzweigung des Kindergeldes …
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