Der Bundesfinanzhof hat – seine Rechtsprechung geändert und hält nunmehr – in Anpassung an die insolvenzrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs – die Verrechnung von Insolvenzforderungen des Finanzamts mit einem aus der Honorarzahlung an einen vorläufigen Insolvenzverwalter resultierenden Vorsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners für …
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