Die Regelung des § 5 Abs. 3 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes ist verfassungsgemäß. Insbesondere verstößt der automatische Finanzkonten-Informationsaustausch nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der hiervon betroffenen Steuerpflichtigen.
In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall streiten die Beteiligten über die Verfassungsmäßigkeit …
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