Fehlende Beteiligungseinkünften und das Halbabzugsverbot

Im Verhältnis von Anteilseigner und Kapitalgesellschaft gilt das sogenannte Halbeinkünfteverfahren (bzw. ab dem Veranlagungsjahr 2008 das Teileinkünfteverfahren): Um die Einnahmen des Anteilseigners nicht doppelt zu besteuern, wird deren Vorbelastung mit Körperschaftsteuer bei der Kapitalgesellschaft dadurch berücksichtigt, dass sie nur zur …

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Dem Halbeinkünfteverfahren unterliegende Veräußerungsverlusten – und ihre Verrechnung nach Einführung der Abgeltungsteuer

Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren, die vor dem 1.01.2009 angeschafft wurden (sog. Altverluste), unterliegen auch nach dem Inkrafttreten der Abgeltungsteuer dem Halbeinkünfteverfahren. Die Übergangsregelung zur Verrechnung von sog. Altverlusten mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist verfassungsgemäß. sie verletzt …

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