Gemäß § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG ist die Lieferung von Gebäuden oder Gebäudeteilen vor dem Erstbezug umsatzsteuerfrei. Beim Verkauf eines neu errichteten Gebäudes ist der über eine einfache “Grundausstattung” hinausgehende Einbau von zusätzlichen Treppen, Wänden, Fenstern, Duschen sowie …
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