§ 16 Abs. 2 GrEStG ist auf einen Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 3 GrEStG anwendbar. Der Steuertatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 GrEStG ist nicht (mehr) erfüllt, wenn durch einen Anteilsrückerwerb das von dieser …
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Aktuelle Nachrichten aus dem Steuerrecht
§ 16 Abs. 2 GrEStG ist auf einen Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 3 GrEStG anwendbar. Der Steuertatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 GrEStG ist nicht (mehr) erfüllt, wenn durch einen Anteilsrückerwerb das von dieser …
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Ob nach § 138 Abs. 5 BewG i. d. F. vor 2007 „Bedarf“ für einen Grundbesitzwert-Feststellungsbescheid besteht bzw. ob dieser „erforderlich“ ist, entscheidet nicht die feststellende Bewertungsstelle beim Lage-Finanzamt, sondern die für die Besteuerung zuständige Stelle, ggf. … die Grunderwerbsteuerstelle, …
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Hat sich der Verkäufer eines Grundstücks dazu verpflichtet, dem Erwerber die Erwerbsnebenkosten zu erstatten, vermindert sich die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer um die zu erstattenden Kosten mit Ausnahme der Grunderwerbsteuer.
Im hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall hatte sich der Veräußerer im …
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Der Bundesfinanzhof hat das Bundesministerium der Finanzen aufgefort, einem bei ihm anhängigen Revisionsverfahren beizutreten und zu der Frage, ob die Anwendung des § 6a GrEStG voraussetzt, dass der herrschende Rechtsträger ein Unternehmen i.S. des § 2 UStG ist, sowie zum …
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Das Niedersächsisches Finanzgericht hat den Europäischen Gerichtshof wegen der Mehrfachbelastung von Bauherren mit Grunderwerb- und Umsatzsteuer um Vorabentscheidung ersucht.
Zu klären ist, ob die deutsche Mehrfachbelastung von Bauherren mit Grunderwerb- und Umsatzsteuer gegen das gemeinschaftsrechtliche Mehrfachbelastungsverbot verstößt:
… LesenVerstößt die Erhebung