Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG hat der Unternehmer in seinen Bilanzen das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) auszuweisen ist. Die „handelsrechtlichen“ GoB ergeben sich u. a. aus den Bestimmungen des Ersten Abschnitts …
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