Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen

Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen im Sinne von § 14 Abs. 3 Satz 1 KStG 2002 sind als rein rechnerische Differenzbeträge zu verstehen. Daher ist eine solche Mehrabführung der Höhe nach nicht auf den Betrag des handelsbilanziellen Jahresüberschusses begrenzt, den die Organgesellschaft …

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Bewertung einer Sachausschüttung

Der Gegenstand einer Sachausschüttung einer Kapitalgesellschaft ist mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Auf den Wertansatz im Gewinnverwendungsbeschluss kommt es nicht an.

Offene Gewinnausschüttungen einer GmbH beruhen auf einem handelsrechtlichen Gewinnverwendungsbeschluss der Gesellschafter . Durch diesen entsteht der konkrete Gewinnauszahlungsanspruch …

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Die gemeinnützige GmbH und ihre Gewinnausschüttung

Ist die tatsächliche Geschäftsführung einer gemeinnützigen GmbH nicht während des gesamten Besteuerungszeitraums auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet, führt dies grundsätzlich nur zu einer Versagung der Steuerbefreiung für diesen Besteuerungszeitraum. Schüttet eine gemeinnützige GmbH jedoch die …

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Gewinnausschüttungen als Sonderbetriebseinnahmen

Eine Betriebsaufspaltung hat u.a. zur Folge, dass die GmbH-Anteile zum Sonderbetriebsvermögen – II der Gesellschafter gehören . Damit gehören auch die auf diese Anteile entfallenden Gewinnausschüttungen der GmbH zu den Sonderbetriebseinnahmen der Gesellschafter .

Die (Kommandit-)Gesellschaft musste den Gewinnausschüttungsanspruch der …

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Die Gewinnanteile des Insolvenzschuldners

Die Gewinne von Personengesellschaften, an denen der Insolvenzschuldner beteiligt war, haben unabhängig vom Zufluss zur Masse zur Folge, dass die hinsichtlich seiner Gewinnanteile festzusetzenden Einkommensteuern Masseverbindlichkeiten sind.

Sonstige Masseverbindlichkeiten im Sinne des hier allein anzuwendenden § 55 Abs. 1 Nr. …

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Festschreibung der EK-Verwendungsreihenfolge

Der Bundesfinanzhof hat jetzt die auf sein Vorabentscheidungsersuchen ergangene „Burda-Entscheidung“ des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften umgesetzt, nach der die Festschreibung der Verwendungsreihenfolge des nach altem Recht mit unterschiedlichen Körperschaftsteuersätzen belasteten Eigenkapitals in § 28 Abs. 4 KStG 1996 europarechtskonform ist.…

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Gaz de France – jedenfalls nicht in Köln

Das deutsche Steuerecht kann im Ergebnis dazu führen, dass Gewinnausschüttungen deutscher Tochterunternehmen an ihre im Ausland ansässigen Muttergesellschaften im Inland höher besteuert werden als entsprechende Gewinnausschüttungen an deutsche Muttergesellschaften. In beiden Fällen unterliegen die Dividendenzahlungen zwar nach §§ 43, 43a …

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