Bei der Ermittlung der kindergeldschädlichen Einkünfte und Bezüge des Kindes ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs eine vom Kind gebildete Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG 2002 (Ansparrücklage), die es gemäß § 7g Abs. 6 EStG 2002 bei …
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