Schließt eine Gesellschaft für ihren Gesellschafter-Geschäftsführer eine Lebensversicherung ab, so unterliegen die hieraus an die Hinterbliebenen des Gesellschafter-Geschäftsführers erbrachten Versicherungsleistungen nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg der Erbschaftsteuer.
Leistung durch den Erblasser
Als Erwerb von Todes wegen gilt jeder Vermögensvorteil, …
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