Die Finanzverwaltung schließt sich der Auffassung des BFH (Urteil vom 31. Mai 2005, I R 68/03), dass bei der Verschmelzung von Körperschaften ein im Übertragungsjahr bei der übertragenden Körperschaft eingetretener laufender Verlust mit Gewinnen der übernehmenden Körperschaft im Übertragungsjahr verrechnet …
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