Wird als Mangel des Verfahrens gerügt, das Gericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen, gehört zur schlüssigen Darlegung dieser Verfahrensrüge im Sinne des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO die Darlegung konkreter Tatsachen, aus denen sich ergibt, weshalb der Bundesfinanzhof …
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