Die Abgabe einer Amnestieerklärung nach dem StraBEG war unter anderem dann ausgeschlossen, wenn “bei dem Erklärenden oder seinem Vertreter ein Amtsträger der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung oder zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit erschienen ist”. Dieser Ausschlussgrund des § …
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