Betriebsausgaben für ein Erststudium

Aufwendungen für ein Erststudium, das eine Erstausbildung vermittelt, können gemäß § 4 Abs. 9 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden.

§ 4 Abs. 9 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG erfasst Aufwendungen für ein Erststudium, das eine Erstausbildung vermittelt, …

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Erststudium und Werbungskosten

Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können Aufwendungen für eine Bildungsmaßnahme Werbungskosten sein, sofern sie beruflich veranlasst sind. Es kommt für die steuerliche Berücksichtigung nicht darauf an, ob ein neuer, ein anderer oder ein erstmaliger Beruf ausgeübt werden soll. Der …

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Die Kosten des Erststudiums

Aufwendungen für ein nach dem Abitur aufgenommenes Erststudium sind nicht als Werbungskosten, sondern nur als Sonderausgaben zu berücksichtigen. Etwas anderes gilt nur, wenn das Erststudium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Damit ist der Abzug von Studienkosten nicht nur der Höhe …

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Pilotenausbildung

Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium dürfen nach § 12 Nr. 5 2. Halbsatz EStG weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden, wenn diese nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden.…

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Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung

Aufwendungen für ein Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung können auch weiterhin als Werbungskosten abgezogen werden, wie jetzt der Bundesfinanzhof in fünf bei ihm anhängigen Revisionsverfahren entschied.

Das seit 2004 geltende Abzugsverbot für Kosten von Erststudien und Erstausbildungen nach § 12 Nr. …

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Kosten des Erststudiums

Kosten des Erststudiums sind keine Werbungskosten. Aufwendungen für ein nach dem Abitur aufgenommenes Erststudium oder eine erstmalige Ausbildung können grundsätzlich nicht als Werbungskosten, sondern nur als Sonderausgaben berücksichtigt werden, urteilte jetzt das Finanzgericht Münster. Etwas anderes gelte nur, wenn die …

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Keine Werbungskosten für die Pilotenausbildung

Aufwendungen für das Absolvieren einer Flugschule mit dem Ziel, bei einer bestimmten Fluggesellschaft als Pilot beschäftigt zu werden, können nach Ansicht des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg steuerlich nicht als vorab entstandene Werbungskosten geltend gemacht werden.

Zwar ist es grundsätzlich möglich, Kosten, die …

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Die Kosten des Erststudiums

Aufwendungen für ein Erststudium, welches zugleich eine Erstausbildung vermittelt und das nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattgefunden hat, sind nach § 12 Nr. 5 i.V.m. § 4 Abs. 9 EStG (i.d.F. des BeitrRLUmsG) keine (vorweggenommenen) Betriebsausgaben bei den Einkünften aus …

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Kosten des Erststudiums

Aufwendungen für ein nach dem Abitur aufgenommenes Erststudium sind nicht als Werbungskosten, sondern nur als Sonderausgaben zu berücksichtigen. Etwas anderes gilt nur, wenn das Erststudium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Damit ist der Abzug von Studienkosten nicht nur der Höhe …

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Darlehn zur Pilotenausbildung

Schuldzinsen für Darlehen zur Pilotenausbildung sind nach Ansicht des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz jedenfalls dann steuerlich nicht als Werbungskosten berücksichtigungsfähig, wenn im Anschluss an die Ausbildung eine Anstellung im Ausland – im entschiedenen Fall in Österreich – erfolgt.…

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