Bis zur Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht sind eingetragene Lebenspartner im Rahmen der Lohn- und Einkommensteuer vorläufig wie Ehegatten zu behandeln. Diese Auffassung vertrat jetzt das Finanzgericht Köln in einem bei ihm anhängigen Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides und …
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