Die Frage, ob die Besteuerung (verwitweter) Alleinerziehender nach dem Grundtarif gemäß § 25 EStG -anstelle einer Besteuerung nach dem Splittingtarif gemäß §§ 26, 26b EStG- als Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz (der Ehe und) der Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 GG bzw. als Verstoß gegen das Grundrecht auf
LesenSchlagwort: Ehegattensplitting
Splittingtarif für Lebenspartnerschaft
Bis zur Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht sind eingetragene Lebenspartner im Rahmen der Lohn- und Einkommensteuer vorläufig wie Ehegatten zu behandeln. Diese Auffassung vertrat jetzt das Finanzgericht Köln in einem bei ihm anhängigen Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides und setzt sich damit von der gegenteiligen Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs ab.
LesenNichteheliche Lebensgemeinschaft – und das Ehegattensplitting
Der Splittingtarif gilt nur für Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerschaften, nicht aber für nichteheliche Lebensgemeinschaften. Die Kläger des hier vom Finanzgericht Münster entschiedenen Falls sind nicht miteinander verheiratet und leben mit ihren drei gemeinsamen Kindern in einem Haushalt. Für das Streitjahr beantragten die Kläger eine Zusammenveranlagung unter Anwendung des Splittingtarifs. Zur
LesenEhegattensplitting bei fiktiver unbeschränkter Einkommensteuerpflicht
Bei der Frage, ob Ehegatten die Einkunftsgrenzen (relative oder absolute Wesentlichkeitsgrenze) für das Wahlrecht zur Zusammenveranlagung in Fällen der fiktiven unbeschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG 2009) wahren, ist – gegen R 1 EStR 2012 – im Rahmen einer einstufigen Prüfung nach § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG
LesenVerwitwete Alleinerziehende – und der Splittingtarif
Die Besteuerung (verwitweter) Alleinerziehender nach dem in § 32a Abs. 1 EStG normierten Grundtarif anstelle einer Besteuerung nach dem Splittingtarif ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verfassungsgemäß. Das zu versteuernde Einkommen unbeschränkt steuerpflichtiger natürlicher Personen ist grundsätzlich der tariflichen Einkommensteuer (§ 32a Abs. 1 EStG) -sog. Grundtarif- zu unterwerfen. Die tarifliche
LesenEhegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften
Der Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting stellt nach einer heute verkündeten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber der Ehe dar. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verstoßen die entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, da es an hinreichend gewichtigen Sachgründen für die Ungleichbehandlung fehlt. Die Rechtslage muss nun
LesenSplittingtarif für eingetragene Lebenspartnerschaften?
Gleich drei Senate des Finanzgerichts Baden-Württemberg mussten sich aktuell mit der Frage befassen, ob der Steuervorteil des Splittingtarifs (bzw. – im Lohnsteuerabzugsverfahren – der Steuerklassenkombination III/V) nicht nur von nicht dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten, sondern auch von gleichgeschlechtlichen Partnern, die gemeinsam in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, in Anspruch genommen werden
LesenVerwitwete Alleinerziehende und das Ehegattensplitting
Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs ist die Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses verwitweter Alleinerziehender aus dem Anwendungsbereich des Ehegattensplittings nach § 32a Abs. 5 EStG nicht ernstlich zweifelhaft. Prüfungsmaßstab für den Vergleich der steuerlichen Behandlung von alleinstehenden Eltern mit Kindern und Ehepaaren mit –oder ggf. auch ohne– Kindern ist in erster Linie Art.
LesenSteuersplitting für Lebenspartnerschaften
Das Bundeskabinett hat gestern eine „Formulierungshilfe“ für ein Gesetz beschlossen, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften umsetzen soll. Und da es die Regierungskoalition wegen des anstehenden Bundestagswahlkampf jetzt eilig damit hat, wird kein Gesetzentwurf in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht (zu dem dann ja zunächst noch einmal der
LesenEhegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften
Der Ausschluss von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von der Anwendung der Regelungen über das Ehegattensplitting ist nach Ansicht des Niedersächsischen Finanzgerichts verfassungswidrig. In dem jetzt vom Niedersächsischen Finanzgericht entschiedenen AdV-Verfahren beantragte die Antragstellerin beim Finanzamt mit ihrer Lebenspartnerin zusammen zur Einkommensteuer veranlagt zu werden. Das Finanzamt lehnte dies unter Hinweis
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