Nach Art.19 Abs. 3 (i.V.m. Abs. 1 Satz 1) DBA-Indonesien können Vergütungen, die im Rahmen eines Entwicklungshilfeprogramms (u.a.) eines Vertragsstaats aus Mitteln, die ausschließlich von diesem Staat bereitgestellt werden, an Fachkräfte oder freiwillige Helfer gezahlt werden, die in den anderen …
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