Geldleistungen für die Betreuung von Kindern in Vollzeitpflege sind auch zukünftig von der Einkommensteuer freigestellt. Erst wenn mehr als sechs Kinder (früher: fünf Kinder) im Haushalt aufgenommen werden, wird von einer steuerpflichtigen Erwerbstätigkeit ausgegangen und zwar unabhängig von der Höhe …
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