Erpressungsgelder als außergewöhnliche Belastungen

Hat der Steuerpflichtige durch sein frei gewähltes Verhalten selbst eine wesentliche Ursache für eine Erpressung bereitet, können die gezahlten Erpressungsgelder nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

Mit dieser Begründung hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall eine …

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Erbstreitigkeiten in der Einkommensteuererklärung

Zivilprozesskosten aus erbrechtlichen Streitigkeiten stellen regelmäßig keine außergewöhnliche Belastungen dar.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer in bestimmtem Umfang …

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Lattenzaun als außergewöhnliche Belastung

Der Austausch eines Maschendrahtzauns durch einen höheren Holzlattenzaun als Weglaufschutz wegen einer an Autismus erkrankten Person sind nicht als außergewöhnliche Belastungen vom Finanzamt zu berücksichtigen, da die Kosten dafür zu den üblichen Kosten der Lebensführung gehören.

So das Finanzgericht Rheinland-Pfalz …

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Gebäudesanierung als außergewöhnliche Belastung

Nach § 33 Abs. 1 EStG wird die Einkommensteuer auf Antrag ermäßigt, wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung) erwachsen. Aufwendungen für die Sanierung eines selbst …

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Die Vollstreckungsabwehrklage – als außergewöhnliche Belastung

Zivilprozesskosten, die infolge einer Vollstreckungsabwehrklage entstehen, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen anzusehen.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer in …

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Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen

Rechtsanwaltskosten, die im Zusammenhang mit einem Scheidungsverfahren wegen Streitigkeiten über Hausrat, Trennungsunterhalt und über das Umgangsrecht entstanden sind, können nicht als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd berücksichtigt werden.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, …

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Scheidungsfolgekosten – und ihr Abzug als außergewöhnliche Belastung

Scheidungsfolgekosten sind regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigungsfähig.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer in bestimmtem Umfang …

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Der Mietrechtsstreit als außergewöhnliche Belastung

Die Kosten eines Gerichtsprozesses im Zusammenhang mit einem (früheren) Mietverhältnis können unter Anrechnung der zumutbaren Belastung gemäß § 33 Abs. 3 EStG als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher …

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Ehescheidungskosten als außergewöhnliche Belastung

Zivilprozesskosten im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren, die ausschließlich Scheidungsfolgesachen außerhalb des zwangsverbundes (hier: Kindes- und Trennungsunterhalt sowie Zugewinnausgleich) betreffen, stellen keine außergewöhnliche Belastung dar.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse …

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