Eine im Rahmen der Grunderwerbsteuer steuerbare Anteilsübertragung liegt bei Beteiligungsquote unter 95 % nicht vor. Bei der Ermittlung der Beteiligungsquote bleiben von der Gesellschaft selbst gehaltene Anteile außer Betracht.
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG unterliegt ein Rechtsgeschäft, …
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