Auch bei der steuerlichen und der sozialrechtlichen Behandlung der Schulausgaben der Kinder ändert sich zum Jahreswechsel 2009 Einiges:
So kann nach dem Jahressteuergesetz 2009 Schulgeld für Privatschulen künftig in Höhe von bis zu 5.000 € jährlich von der Steuer abgesetzt …
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