Seit 2007 sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch ausnahmsweise abzugsfähig, wenn ein Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen/beruflichen Betätigung bildet. Aufwendungen können deshalb i.d.R. nur noch geltend gemacht werden, wenn das häusliche Arbeitszimmer der einzige Betätigungsort ist. Insbesondere …
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