Mit Jahresbeginn 2024 traten einige wichtige Änderungen im deutschen Steuersystem in Kraft, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer direkt betreffen. Von der Grundfreibetragserhöhung bis zu neuen Regelungen bezüglich der kalten Progression gibt es eine Reihe von Neuerungen zu beachten. Wir bieten Ihnen einen umfassenden Überblick über die relevantesten Änderungen und zeigen auf, welche Fristen für die Abgabe der Steuererklärung gelten, falls Sie dazu verpflichtet sind.

Neue Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist ein wichtiger Baustein zur finanziellen Unterstützung des Vermögensaufbaus von Arbeitnehmern in Deutschland. Diese Zulage wird für vermögenswirksame Leistungen gewährt, also für Gelder, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt für den Vermögensaufbau seines Mitarbeiters zahlt. Seit dem 1. Januar 2024 profitieren wesentlich mehr Beschäftigte von diesem Vorteil, denn die Einkommensgrenzen für den Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage wurden verdoppelt. So steigt die Grenze für Einzelveranlagte auf 40.000 Euro und für zusammen veranlagte Paare auf 80.000 Euro. Damit erhöht sich die Zahl der Anspruchsberechtigten um etwa 14 Millionen Menschen, die nun zusätzlich von bis zu 40 Euro monatlichem Zuschuss des Arbeitgebers profitieren können.
Grundfreibetrag-Erhöhung für mehr steuerfreies Einkommen
Der Grundfreibetrag ist jener Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt, weil er das gesetzlich definierte Existenzminimum abdeckt. Dieser Betrag wird jedes Jahr neu festgelegt, um mit der Inflation Schritt zu halten und sicherzustellen, dass die grundlegendsten Kosten für Lebenshaltung wie Wohnung, Energie, Kleidung und Nahrungsmittel nicht besteuert werden. Die Grundfreibetrag-Erhöhung 2024 beträgt insgesamt 696 Euro. Der Betrag wurde von 10.908 Euro auf 11.604 Euro erhöht, was bedeutet, dass Einkommen bis zu dieser Höhe komplett steuerfrei sind.
Wichtig: Neben dem Grundfreibetrag gibt es weitere Möglichkeiten, die Einkommensteuerlast zu senken, beispielsweise durch Pauschbeträge wie Werbungskosten oder den Arbeitnehmerpauschbetrag. Für diese müssen keine speziellen Nachweise erbracht werden. Wenn die Ausgaben für solche Pauschbeträge 600 Euro im Jahr überschreiten, können schon vor dem Einreichen der Steuererklärung Lohnsteuer-Freibeträge beantragt werden.
Abmilderung der kalten Progression durch Anhebung der Einkommenssteuertarife
Die sogenannte kalte Progression beschreibt den Umstand, dass Steuerpflichtige durch Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen sollen, in eine höhere Steuerklasse rutschen und damit mehr Steuern zahlen. In Deutschland steigt der Steuersatz mit dem Einkommen. Ohne entsprechende Anpassungen würde das zusätzliche Einkommen durch die höheren Steuern aufgezehrt werden. Um diesem Effekt entgegenzuwirken, werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs regelmäßig angepasst.
Für das Jahr 2024 erfolgt eine Anhebung dieser Eckwerte um 6,3 Prozent. Das bedeutet, der Spitzensteuersatz wird erst ab einem Jahreseinkommen von 66.761 Euro fällig, verglichen mit 62.810 Euro im Vorjahr. Der Höchststeuersatz bleibt hingegen unverändert und beginnt weiterhin bei 277.826 Euro.
Kindergeld bleibt, Kinderfreibetrag wurde erhöht
Der Kinderfreibetrag sowie der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA) sind zwei wichtige steuerliche Entlastungen für Eltern. Ab dem 1. Januar 2024 erhöht sich der Kinderfreibetrag um 360 Euro auf insgesamt 6.384 Euro. Das bedeutet, dass jeder Elternteil einen Freibetrag von 3.192 Euro geltend machen kann. Zusammen mit dem BEA-Freibetrag summiert sich der gesamte Kinderfreibetrag auf 9.312 Euro für das Jahr 2024. Das Kindergeld bleibt hingegen unverändert bei 250 Euro pro Monat und Kind.
Neue Regelungen bei der Homeoffice-Pauschale
Die Homeoffice-Pauschale wurde 2020 im Zuge der Corona-Pandemie eingeführt. Sie war als Unterstützung von Arbeitnehmern gedacht, die damals vermehrt von zu Hause arbeiten mussten. Da sich das Homeoffice mittlerweile zu einem festen Bestandteil der deutschen Arbeitslandschaft entwickelt hat, bleiben die Regelungen auch nach der Pandemie bestehen. Die Homeoffice-Pauschale wurde nun von fünf auf sechs Euro pro Tag erhöht. Gleichzeitig wurde die bisherige jährliche Obergrenze von 600 Euro gestrichen. Inzwischen können Arbeitnehmer für bis zu 210 Tage im Jahr diese Pauschale in Anspruch nehmen. Das erlaubt es ihnen, rückwirkend für das Jahr 2023 bis zu 1.260 Euro steuerlich geltend zu machen. Damit erhöht sich die mögliche steuerliche Entlastung um mehr als 600 Euro im Vergleich zur vorherigen Regelung der Homeoffice-Pauschale.
Die Fristen für die Steuererklärung
Wenn Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, sollten Sie die folgenden Fristen genau im Blick behalten. Für die Steuererklärung 2023 ist der Stichtag der 2. September 2024. Das bedeutet, bis zu diesem Datum muss Ihre Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht sein. Für das darauffolgende Jahr ist die Abgabefrist der 31. Juli 2025.
Falls Sie sich von einem Steuerberater professionell beraten lassen, profitieren Sie von verlängerten Fristen. Sie haben dann bis zum 31. Mai 2025 Zeit, ihre Steuererklärung für 2023 einzureichen. Für die Steuererklärung 2024 ist als Abgabetermin der 30. April 2026 festgelegt. Notieren Sie sich diese Termine sicherheitshalber, um mögliche Versäumnisse und daraus resultierende Säumniszuschläge zu vermeiden.
Bildnachweis:
- 2024: Gordon Johnson

