Leistungen aufgrund eines Fördervertrags mit der „Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen“ sind unter bestimmten Umständen nicht steuerbar.
In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall studierte die klagende Ärztin bis zum Frühjahr 2012 Medizin. Im Anschluss …
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