Im Juli wurde von Deutschem Bundestag und Bundesrat das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz beschlossen, im August vom Bundeskabinett die zur Umsetzung erforderliche Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung. Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat der Verordnung zugestimmt, die damit nunmehr verkündet werden kann.

Die Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung konkretisiert die im Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz vorgesehenen besonderen Mitwirkungs-? und Nachweispflichten insbesondere im Geldverkehr mit „Steueroasen“ und regelt zudem den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz geänderten Vorschriften der Abgabenordnung. Über die Regelungen im Einzelnen hatten wir bereits anlässlich der Verabschiedung des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz sowie der Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung berichtet.






