Steuerhinterziehungsbekämpfung in den Steueroasen

Im Juli wurde von Deutschem Bundestag und Bundesrat das Steu­er­hin­ter­zie­hungs­be­kämp­fungs­ge­setz beschlossen, im August vom Bun­des­ka­bi­nett die zur Umsetzung erforderliche Steuerhinterziehungsbekämpfungsver­ord­nung. Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat der Verordnung zugestimmt, die damit nunmehr verkündet werden kann.

Steuerhinterziehungsbekämpfung in den Steueroasen

Die Steuerhinterziehungsbekämpfungsver­ord­nung kon­kre­ti­siert die im Steu­er­hin­ter­zie­hungs­be­kämp­fungs­ge­setz vorgesehenen be­son­de­ren Mit­wir­kungs-? und Nach­weis­pflich­ten insbesondere im Geldverkehr mit „Steueroasen“ und re­gelt zudem den Zeit­punkt der erst­ma­li­gen An­wen­dung der durch das Steu­er­hin­ter­zie­hungs­be­kämp­fungs­ge­setz ge­än­der­ten Vor­schrif­ten der Ab­ga­ben­ord­nung. Über die Regelungen im Einzelnen hatten wir bereits anlässlich der Verabschiedung des Steu­er­hin­ter­zie­hungs­be­kämp­fungs­ge­setz sowie der Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung berichtet.