Die Europäische Kommission hat beschlossen, Belgien mit einer Vertragsverletzungsklage vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen, da es eine Steuerbefreiung für die von inländischen Banken gezahlten Zinsen, nicht aber für die von ausländischen Banken gezahlten Zinsen zulässt.

Zinsen, die in Belgien ansässige Personen auf ihre Ersparnisse erhalten, werden unterschiedlich behandelt, je nachdem, ob sie von einer inländischen oder ausländischen Bank gutgeschrieben werden. Nur die von einer inländischen Bank gezahlten Zinsen können von der Steuer befreit werden, d. h., die Steuervergünstigung kann nur in Belgien ansässigen Inhabern eines Sparkontos bei einer belgischen Bank zugute kommen.
Nach Auffassung der Europäischen Kommission schränken die belgischen Vorschriften den freien Kapitalverkehr und die Dienstleistungsfreiheit ein.







