9. Januar 2017 RechtslupeRückdeckung einer Zusage auf Hinterbliebenenversorgung Der Anspruch aus der Rückdeckung einer Zusage auf Witwenversorgung ist –mit dem vom Versicherer nachgewiesenen Deckungskapital– zu aktivieren.Bundesfinanzhof, Urteil vom 9. August 2006 – I R 11/06