Rückstellung wegen öffentlich-rechtlicher Verpflichtung

Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung ist noch nicht rechtlich entstanden im Sinne der Rechtsprechung zu Verbindlichkeitsrückstellungen, wenn die Rechtsnorm, in der sie enthalten ist, eine Frist für ihre Erfüllung enthält, die am maßgeblichen Bilanzstichtag noch nicht abgelaufen ist.

Rückstellung wegen öffentlich-rechtlicher Verpflichtung

Bundesfinanzhof, Urteil vom 13. Dezember 2007 – IV R 85/05