Vorsteuervergütung – und die Rechnungsnummer

Der Bundesfinanzhof hat Zweifel, welche Angaben des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen zur Bezeichnung der „Nummer der Rechnung“ in einem Vorsteuervergütungsantrag erforderlich sind. Er hat daher ein entsprechendes Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet.

  1. Ist Art. 8
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Der erfolglose Unternehmer – und der Vorsteuerabzug

Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV eine Frage zum Vorsteuerabzug eines erfolglosen Unternehmers zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Muss ein Steuerpflichtiger, der einen Investitionsgegenstand im Hinblick auf eine steuerpflichtige Verwendung mit Recht auf Vorsteuerabzug herstellt (hier:

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Ökopunkte in der Gemeinnützigkeit

Werden im Zusammenhang mit der satzungsgemäßen Tätigkeit einer gemeinnützigen Stiftung zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes Ökopunkte zugeteilt, die nur durch den Verkauf verwertet werden können, ist der Erlös aus diesem Verkauf ebenso wie die zugrunde liegende Tätigkeit nach § 5 …

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Verfall von Hotelgutscheinen – und die Umsatzsteuer

Mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Geldern, die ein Vermittler für einen „Hotelgutschein“ treuhänderisch vereinnahmt, bei Verfall des Gutscheins hatte sich das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht zu befassen:

Durch die Vermittlung der Beherbergungsverträgen hat die Vermittlerin gegenüber den Hotelbetreibern steuerbare und steuerpflichtige sonstige …

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Rechnungsaussteller – und der leistende Unternehmer

Die für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach ständiger Rechtsprechung erforderliche Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer entspricht nach Ansicht des Bundesfinanzhofs der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, der zufolge die Angabe der Anschrift, des Namens und der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des …

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Die unbesicherte Darlehensvergabe an eine ausländische Konzerntochter – und ihre Ausbuchung

Die Abgrenzung zwischen betrieblich veranlassten Darlehen und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Einlagen ist anhand der Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten vorzunehmen. Einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs ist dabei nicht die Qualität unverzichtbarer Tatbestandsvoraussetzungen beizumessen . Der Topos des sog. Konzernrückhalts beschreibt lediglich …

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