Eine Selbstanzeige wirkt bei der Steuerhinterziehung nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nur dann strafbefreiend, wenn der Hinterzieher zur Steuerehrlichkeit zurückkehrt, also quasi insgesamt „reinen Tisch“ macht. Ohne eine solche „Lebensbeichte“ wirkt die Selbstanzeige auch hinsichtlich der angezeigten Sachverhalte nicht strafbefreiend. …
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