Übergeht das Finanzgericht zu Unrecht einen von einem Beteiligten i.S. des § 57 FGO gestellten Beweisantrag, kann dies einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) und die Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 Satz …
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