Ein durch eine Lebensversicherung besichertes Darlehen wird steuerschädlich verwendet, soweit es auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten der veräußerten Doppelhaushälfte entfällt und soweit dieser Teil der Darlehenssumme nicht unter Einsatz des Veräußerungserlöses getilgt wird. Dies führt zur Steuerbarkeit der Zinsen aus …
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