Ruft ein Finanzgericht das Bundesverfassungsgericht an oder richtet es an den Gerichtshof der Europäischen Union ein Vorabentscheidungsersuchen, entfalten diese Vorlagen im Hinblick auf das Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer angefochtenen Verwaltungsentscheidung für den Bundesgerichtshof keine Bindungswirkung.
Ein Antrag …
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