Die Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR beruht nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auf einer wirksamen Rechtsgrundlage. Betriebsinhaber, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, sind mithin verpflichtet, der Einkommensteuererklärung seit 2005 eine Gewinnermittlung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beizufügen. Dieser …
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