Für volljährige Kinder wird noch bis zum 25. Geburtstag Kindergeld gewährt, wenn sich das Kind noch in der Berufsausbildung befindet. Voraussetzung hierfür ist jedoch u.a., dass das Kind eigene Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung …
Lesen



















