Heilbehandlungsleistungen sind nach § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG nur steuerfrei, wenn der Unternehmer über eine Berufsqualifikation verfügt, die ihn zur Erbringung dieser Leistungen befähigt. Die gilt nicht für eine Heilbehandlung durch einen Vitalogisten.
Nach § 4 Nr. 14 …
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