Wieder einmal werden Steuerfahnder bei Lebensversicherungsgesellschaften aktiv und verlangen von den Versicherungsgesellschaften Auskunft über die dort abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge.
Von dieser Ermittlungsmaßnahme sind insbesondere Kapital- und Rentenversicherungsverträge mit laufenden Beitragszahlungen von mehr als 10.000 ?, Einmalzahlungen von mehr als 50.000 ? …


















