Die Aufwendungen für die Umrüstung eines Fahrzeugs von Benzin- auf Flüssiggasbetrieb sind bei Firmenfahrzeugen nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts Münster als Kosten der Sonderausstattung in die Bemessungsgrundlage für die sog. 1%-Regelung bei privater Kfz-Nutzung einzubeziehen.
Im Entscheidungsfall stellte …
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