Steuerhinterziehung – und der Strafklagenverbrauch

Die Einstellung eines Strafverfahrens wegen Umsatzsteuerhinterziehung nach § 153a StPO kann zu einem Strafklagenverbrauch

wegen Hinterziehung von Körperschaftsteuer für das gleiche Jahr führen.

In dem hier vom Bundesgerichtshof beurteilten Fall warf die Anklage dem Angeklagten die Hinterziehung von Körperschaftsteuer für …

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Vorsteuer beim häuslichen Arbeitszimmer

Gute Nachrichten für alle Selbständige und Unternehmer, die ein häusliches Arbeitszimmer im Eigenheim betreiben: Steht das Eigenheim im gemeinsamen Eigentum der Ehegatten, so versagte das Finanzamt für das häusliche Arbeitszimmer eines Ehegatten anteilig (entsprechend der Eigentumsquote des anderen Ehegatten) den …

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Zinszahlung durch Arbeitgeber

Zinszahlungen des Arbeitgebers auf ein vom Arbeitnehmer aufgenommenes Darlehen sind nach Ansicht des Bundesfinanzhofs steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Darlehensgeber zur Zahlung von Zinsausgleichszahlungen, ist steuerpflichtiger Arbeitslohn anzunehmen. Für die Anwendung der Verwaltungsanweisung (Abschn. 31 Abs. 8 …

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Vorsteuerabzug für die Einrichtung der Geschäftsführerwohnung

Überlässt der Unternehmer einem Geschäftsführer unentgeltlich einen Wohn-Pavillon einschließlich Einrichtung, liegt dies auch dann nicht im überwiegend unternehmerischen Interesse, wenn einkommensteuerrechtlich die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung gegeben wären.

Die Erfüllung des Wohnbedürfnisses von Gesellschafter-Geschäftsführern einschließlich der Überlassung von Einrichtungsgegenständen ist …

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Die Übernachtungskosten des Fernfahrers

Bei einem im internationalem Fernverkehr tätigen Fernfahrer, der im Regelfall in der Schlafkabine des LKW übernachtet, ist nach Ansicht des Finanzgerichts München davon auszugehen, dass typischerweise Kosten für die Übernachtung entstehen, die als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit …

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Gehaltsrückzahlung

Die Rückzahlung ursprünglich als laufender Arbeitslohn gezahlter Beträge gilt nicht schon in dem Kalenderjahr als abgeflossen, in dem der laufende Arbeitslohn selbst als bezogen galt. Die Rückzahlung ist vielmehr erst im Kalenderjahr des tatsächlichen Abflusses einkünftemindernd zu berücksichtigten.…

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