Gemäß § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG in der im Streitjahr gültigen Fassung des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom 26.04.2006 ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 %, höchstens 600 €, der Aufwendungen …
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