Der in den früheren Bremischen und Saarländischen Vergnügungsteuergesetzen enthaltene Stückzahlmaßstab für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit ist verfassungswidrig und durfte nur bis zum 31.12 2005 angewendet werden. Dies entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der konkreten Normenkontrolle in zwei bei ihm anhängigen …
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