Der doppelte Bezug von Kindergeld für ein und dasselbe Kind kann eine Steuerhinterziehung darstellen, entschied jetzt das Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Dies hat zur Folge, dass damit für die Rückforderung auch die bei Steuerhinterziehung auf zehn Jahre verlängerte Verjährungsfrist gilt. Die zuständige …
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