Kommt es zu einer Abtrennung von Verfahrensteilen, ist für jeden Verfahrensteil rückwirkend auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung (§ 40 GKG) ein Einzelstreitwert anzusetzen .
Dieser entspricht bei der hier zu beurteilenden Klage eines Haftungsschuldners gegen das Leistungsgebot grundsätzlich dem vollen …
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