Die Übernahme im Ausland befindlicher ausgedienter Strahlenquellen durch einen inländischen Unternehmer unterliegt der deutschen Umsatzbesteuerung.
Klägerin in dem jetzt vom Bundesfinanzhof entschiedenen Rechtsstreit war ein deutsches Recyclingunternehmen, das radioaktive Stoffe von ihren Kunden (Universitäten, Kliniken und Laboratorien) im Ausland übernahm …
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