Regelmäßige Rentenanpassungen in der gesetzlichen Sozialversicherung sind zu 100% einkommensteuerpflichtig;
Im hier vom Finanzgericht Baden-Württemberg zu entscheidenden Fall klagte eine Rentnerin, das Finanzamt habe nicht beachtet, dass es sich bei ihr um ein einheitliches Rentenstammrecht handele, das grundsätzlich auf der …
Lesen


















